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Ratgeber

Reisen

Wenn Betäubungsmittel auf Reisen ins Ausland mitgeführt werden, sollte ein ärztliches Zeugnis (schengenzeugnis) mitgeführt werden (Download bei Swissmedics unter file:///D:/DATEN/PC/Downloads/bw301_20_001d_foschengenbescheinigung.pdf). Das Zeugnis muss vom verschreibenden Arzt und vom Apotheker unterschrieben werden.

Bei Reisen ausserhalb des Schengenraumes sollte man sich frühzeitig bei der Botschaft des Zielandes oder bei der Fluggesellschaft nach den Bedingungen erkundigen, welche zum Mitführen von solchen Medikamenten gültig sind.