Übersicht

Behandlung & Medikamente

1. Die nicht-medikamentöse Behandlung

Eine Rhythmisierung des Tagesablaufs mit kurzen Ruhepausen zu gleichbleibenden Tageszeiten ist oberstes Gebot. Zusätzlich zu dem obligaten - kurzen - Mittagsschlaf sind individuell zu dosierende Erholungspausen erforderlich. Berufe mit Nachtschicht und/oder unregelmässigen Schlaf-Wach-Rhythmus sind zu vermeiden.

  • Reichliche Mahlzeiten verstärken die Einschlafneigung und sind zu vermeiden bzw. durch häufigere, kleinere Mahlzeiten zu ersetzen.
  • Alkohol verstärkt die Einschlafneigung und ist deshalb zu vermeiden.
  • Nikotingenuss erleichtert das Wachbleiben nur scheinbar. Auf die Dauer vermehrt er die Einschlafneigung und ist deshalb zu vermeiden.
  • Der Genuss von Milch und Milchprodukten kann die Einschlafneigung verstärken. Diese Lebensmittel sollten also vorzugsweise vor dem Schlafengehen genossen werden.

2. Die medikamentöse Behandlung

kann nur durch einen Arzt erfolgen. Gleichwohl sollte der Patient die Grundregeln kennen. Das kann helfen, Fehler zu vermeiden.

2.1. Einschlafattacken und automatisches Verhalten

Diese Symptome werden mit Psychostimulantien unterdrückt. Es empfiehlt sich, diese Mittel vorsichtig zu dosieren und mit schwächer wirkenden Medikamenten zu beginnen.

Man muss sich auf eine Langzeitbehandlung einstellen. Da viele Psychostimulantien mit der Zeit in ihrer Wirkung nachlassen, eine Dosiserhöhung aber die Nebenwirkungen verstärkt und damit zusätzliche Gefahren schafft, sind Medikamentenferien - Absetzen der Mittel über 3 bis 4 Wochen - von Zeit zu Zeit zweckmässig.

zugelassene Medikamente sind:

Wirkstoff
Name (in CH)
Tagesdosis
Bemerkung
Methylphenidat
Ritalin® LA,
Concerta®,
Medikinet® MR
10 – 80 mg/d

Concerta®  und Medikinet® MR sind nicht kassenpflichtig

Modafinil
Modasomil®
100 – 400 mg/d
  
Gamma Hydroxybutyrat
Xyrem®
3 – 9 g/d
  
Pitolisant Wakix® 4.5 – 36 mg/d nicht kassenpflichtig

NICHT zugelassene Medikamente (Off-Label) sind:

Wirkstoff
Name (in CH)
Tagesdosis
Bemerkung
Solriamfetol Sunosi® 75 – 150 mg/d Auslandapotheke
Mazindol
Teronac®
2 – 8 mg/d
Auslandapotheke
Dexamphetamin
Dexamin®
5 – 15 mg/d
 
Amphepramon HCl /-ret
Regenon®
25 – 75 mg/d
  

2.2. Tonusverlustanfälle (Kataplexien und Schlaflähmungen), hypnagoge Halluzinationen

Diese Symptome werden vorzugsweise mit trizyklischen Antidepressiva behandelt, die in möglichst niedriger Dosierung genommen werden sollten.

zugelassene Medikamente sind:

Wirkstoff
Name (in CH)
Tagesdosis
Bemerkung
Gamma Hydroxybutyrat
Xyrem®
3 – 9 g/d
  
Pitolisant Wakix® 4.5 – 36 mg/d nicht kassenpflichtig

NICHT zugelassene Medikamente (Off-Label) sind:

Wirkstoff
Name (in CH)
Tagesdosis
Bemerkung
Venlafaxin Efexor® 75 – 375 mg/d  
Clomipramin
Anafrinil® A.-SR
25 – 150 mg/d
 
Reboxetin
Edronax®
4 – 8mg/d
 

All diese Medikamente haben Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit und Gewichtzunahme und können zu Impotenz führen, die jedoch nach Absetzen wieder verschwinden.

Ein plötzliches Absetzen der Antidepressiva könnte einen Status cataplecticus auslösen (serienweises Auftreten von Tonusverlusten). Er ist nicht lebensbedrohend und lässt sich mit Anafranil i.v. innerhalb von Minuten beheben. Besser ist es jedoch, den Status zu vermeiden und die Antidepressiva niemals abrupt abzusetzen, sondern immer langsam auszuschleichen.

2.3 Schlafstörungen

zugelassene Medikamente sind:

Wirkstoff
Name (in CH)
Tagesdosis
Bemerkung
Gamma Hydroxybutyrat
Xyrem®
3 – 9 g/d
  
zweite Wahl:      
Clonazepan
Rivotril®
0.5 - 2mg/d
 
Zolpidem
Stilnox®
10 mg
 
Trimipramine
Surmontil®
25 – 75 mg/d
 

Der Patient selbst kann viel zu einer optimalen Therapie beitragen indem er die Medikamente wie vom Arzt verordnet einnimmt und gleichzeitig ein Tagebuch führt über Dosierung, Wirksamkeit und Nebenwirkungen. Dazu ist es sehr wichtig, dass sich der Patient bewusst ist welches Medikament gegen welche Symptome eingesetzt werden.

Alle Fachinformationen und Patienteninformationen (Packungsbeilagen) sind im  Arzneimittelkompendium der Schweiz publiziert. Dieses ist auch online abrufbar: www.compendium.ch.